| Reglement Zahnärztlicher Untersuch
- Für den jährlichen Untersuch beim Zahnarzt wird ab dem Schuljahr 08/09 eine Entschädigung von pauschal Fr. 50.00 an die Eltern entrichtet.
- Die Einladungen für die Zahnkontrolle werden vom Schulsekretär jeweils nach den Herbstferien zusammen mit dem Zahnpass und der Einladung für den schulärztlichen Untersuch an alle Eltern versandt.
- Es wird eine Frist bis Ende März gewährt, um den Untersuch beim Zahnarzt nach Wunsch vornehmen zu lassen und dies mit Stempel und Unterschrift auf dem Zahnpass bestätigen zu lassen, welcher zusammen mit einem Einzahlungsschein dem Schulsekretariat einzusenden ist.
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