Vorzeitige Einschulung Die rechtlichen Grundlagen zur vorzeitigen Einschulung sind das Volksschulgesetz und die Volksschulverordnung:
Grundstufe Die Gemeinde Sternenberg nimmt seit 2006 am Grundstufenversuch teil. D.h. der Kindergarten und die erste Klasse werden gemeinsam geführt. Der Regierungsrat hat beschlossen, dass der Schulversuch Grundstufe um 3 Jahre – bis Ende SJ 2011/12 – verlängert wird. D.h. für Sternenberg, dass eine entsprechende Vereinbarung zur Verlängerung des Schulversuchs vorbereitet wird. Primarstufe Seit dem Schuljahr 2007/2008 wird in Sternenberg nur noch eine Abteilung geführt. Dadurch bietet sich die Möglichkeit, vielfältige Formen der Zusammenarbeit zu leben. Oberstufe |